Mühlen
Das im Januar 1741 erlassene Mühlenreglement für Minden und Ravensberg regelte auch in Jöllenbeck das ohnehin gespannte Verhältnis zwischen dem Müller und seinen Mahlgenossen und schrieb den Mahlzwang fest.
Noch bis zum Jahr 1744 hatten auch die Oberjöllenbecker Bauern das mühsam geerntete Getreide zur alten Beckendorfer Wassermühle transportieren müssen. Oft war der Weg nach Schröttinghausen verschlammt und für die schweren Kastenwagen der Bauern fast unbefahrbar. Die Heuerlinge mußten ihre Kornsäcke sogar mit der Schubkarre zur Mühle schieben.
Die vom Beckendorfer Mühlenbach angetriebene Wassermühle war eine Zwangsmühle und lag direkt an der Dorfgrenze zu Schröttinghausen. Die alte zweistöckige Fachwerkmühle konnte nicht nur Korn mahlen, sondern besaß weitere Mahlgänge zum Auspressen ölhaltiger Samen und zum boken des Flachses und Hanfes
In der zweiten Hälfte des Jahres 1744 bauten dann die Jöllenbecker auf dem hochgelegenen Grundstück der Pfarrei, Hellefeld genannt, die erste Windmühle des Dorfes. König Friedrich II. hatte den Mühlenbau angeordnet. |
Quellen:
Landesarchiv Münster, KDKM, VI, 81.
Vgl. Stender, August: Die Windmühle auf dem Hellefeld, in: Jöll. Bl. 21 (1975)
Bildnachweis:
Privatarchiv Kassing, HV-Jöllenbeck