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Gajos ehem. Meyer zu Jöllenbeck

Reformation

Ein inneres Erlebnis nach religiöser Neuerung hat es bei den Bauern und Heuerlingen in Jöllenbeck wohl nicht gegeben, denn noch hundert Jahre später fanden sich bei ihnen die Reste katholischer Rituale, wenn sie dem Evangelium nicht direkt zuwider waren. So wurden 1652 von den Geistlichen in Jöllenbeck noch Kaseln getragen und in der Kirche lateinisch gesungen.

Die Zugehörigkeit zur Kirche war keine freie Wahl, sondern Zwang und alternativlos. Eine echte Glaubensentscheidung blieb dem Einzelnen so erspart. Im täglichen Leben war die Kirche Tröster und Schützer. Sie regelte Geburt, Heirat und Tod. Außerhalb der Kirche gab es kein Heil. Über die Konfession seiner Untertanen entschied der Landesherr.

Allmählich setzte sich das evangelisch-lutherische Bekenntnis auch auf dem flachen Lande durch. Jubelnd begrüßten die Leute auf dem Lande die Reformation nicht. Nur langsam vollzog sich ein Stimmungswandel.

Die Leute konnten weder schreiben noch lesen. Luthers Gedankenwelt blieb ihnen daher verschlossen. Widerstand gab es nicht. Von großer Bedeutung war, daß die meisten katholischen Seelsorger nach Anschluß an die neue Lehre in ihren Pfarreien blieben.So wurde 1576 in Jöllenbeck unter Pastor Johan von Evessen, die erste evangelische Kanzel in Jöllenbeck eingerichtet.

Ein Jahr später baute die wachsende Gemeinde eine Empore an. Das kirchliche Leben veränderte sich in Jöllenbeck allerdings nur wenig. Eher nahm es seinen gewohnten Gang. Die Abendsmahlfeier nannte man nun Messe. Auf dem Altar brannten die Kerzen und der Pastor trug wie immer sein Meßgewand. Es blieb weiterhin die Pflicht der Gemeinde, für ihren Pastor zu sorgen.

Die Gottesdienstordnung

Martin Luther

1523 verfaßte Martin Luther eine erste lateinische Messordnung, die Formula Missae et Communionis pro ecclesia Wittenbergensi, eine gereinigte Form der Messe.

Erst relativ spät, im Jahre 1526, erschien auf Drängen von Nikolaus Hausmann die Deutsche Messe- und Gottesdienstordnung. Diese war vor allem als Sonntagsgottesdienst für Laien gedacht, die kein Latein verstanden. Daneben war aber weiterhin die lateinische Messe, vor allem an Festtagen, vorgesehen.

Luther war wichtig, daß seine Meßordnungen nicht als allgemein verbindlich angesehen werden sollten. Vielmehr sah der Reformator sie als Beispiele eines evangeliumsgemäßen Gottesdienstes.


Quellen:

H. Eickhoff: Kirchen- und Schulgeschichte, in: H. Tümpel (Hg.): Minden-Ravensberg unter der Herrschaft der Hohenzollern, Bielefeld 1909.
Vgl. A. Schröer: Die Reformation in Westfalen, Bd. 1, Münster 1979.

Bildnachweis:

Privatarchiv Kassing, HV-Jöllenbeck
Stadtarchiv Bielefeld